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Eintritt in die Kirche

Wie trete ich in die evangelische Kirche (wieder) ein?

Es gibt zwei Wege: Sie wenden sich direkt an unser Pfarramt und vereinbaren mit dem Pfarrer/der Pfarrerin einen Gesprächstermin zum Kircheneintritt. Oder Sie wenden sich an die Kircheneintrittsstelle (http://www.nuernberg-evangelisch.de/kircheneintrittsstelle/)und führen das Gespräch zum Kircheneintritt mit der dort diensthabenden Pfarrerin/dem Pfarrer.

Wie geht der Eintritt vor sich?

Nach dem Gespräch mit der Pfarrerin, dem Pfarrerin füllen Sie ein Formular aus, das den Eintritt bestätigt. Wenn alles Nötige geklärt ist und die notwendigen Dokumente vorliegen, kann der Kircheneintritt am Ende des Gesprächs unmittelbar erfolgen. Wir laden Sie gerne darüber hinaus zu einem Gottesdienst ein, damit die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche und zu Ihrer Gemeinde auch geistlich spürbar werden kann.

Was bespreche ich mit dem Pfarrer, der Pfarrerin?

Alles was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- und Lebensfragen wissen oder von sich erzählen möchten. Es geht darum, Sie und Ihren Weg mit der Kirche etwas näher kennen zu lernen und Ihnen behilflich zu sein, gut als neues Mitglied in der evangelischen Kirche anzukommen. Für weiter oder tiefer gehende Interessen und Fragen bietet die Kircheneintrittsstelle auch Glaubenskurse für (Wieder-)Einsteiger an oder kann Sie auf passende Angebote hinweisen (www.nuernberg-evangelisch.de/glaubenskurs/).

Was muss ich zum Kircheneintritt mitbringen?

Nötig sind ein Taufschein, aus dem der Ort und das Datum Ihrer christlichen Taufe hervorgehen, und der Nachweis Ihres früheren Kirchenaustritts. Sollten Dokumente fehlen, empfiehlt sich eine kurze vorherige Rücksprache mit der Kircheneintrittsstelle oder dem Pfarramt, um mit Ihnen eine gute Lösung zu finden.

Was ist, wenn ich nicht getauft bin?

Dann geschieht Ihr Eintritt durch die Taufe. Sie wird durch Gespräche mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin vorbereitet. Auch Glaubenskurse können eine gute Vorbereitung auf die Taufe sein. Am besten, Sie besprechen das individuell Passende mit dem Pfarrer/der Pfarrerin unserer Gemeinde oder der Kircheneintrittsstelle.

Wie trete ich von einer anderen Kirche oder Konfession in die Evangelische Kirche über?

Vor dem Eintritt muss der Austritt aus der bisherigen Kirche erklärt werden. Dies geschieht in der Regel beim Standesamt Ihres Wohnorts. In Zweifelsfällen berät Sie die Kircheneintrittstelle oder unser Pfarramt.

Was kostet der Eintritt in die Kirche?

Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie – sofern Sie ein Einkommen haben – kirchensteuerpflichtig. Die zentrale Kirchensteuer beträgt in Bayern 8% Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer. Hinzu kommt die Ortskirchensteuer Ihrer Gemeinde von € 5,- bis 100,- pro Jahr (gestaffelt nach Einkommen), das sogenannte Kirchgeld. Ihre Kirchensteuerpflicht beginnt ab dem Folgemonat Ihres Kircheneintritts. Mehr unter www.kircheundgeld.de.

Vier Gründe für den Eintritt – Hören Sie rein!

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist nichts, was man mal so eben macht. Er ist wohlüberlegt und hat seine guten Gründe. In diesen Spots hören Sie, warum sich Menschen in bestimmten Situationen für die evangelische Kirche entschieden haben. Hören Sie rein: www.zurueckzurkirche.de!

(Entsprechend Informationen des Dekanats Nürnberg)